Ketten Prüfung › Wotschke GmbH

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  • Kettenprüfung

    Pumpenketten unterliegen wie alle Anschlagsmittel der europäischen

    Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

    Im Abschnitt 4. Werden „Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzforderungen zur Ausschaltung der durch Hebevorgänge bedingten Gefährdungen“  festgelegt.

    Es werden neben, Begriffserklärungen, Schutzmaßnahmen und Anforderungen an Bauteile und Kennzeichnungen auch Prüffristen und Prüfmetoden vorgegeben, die vom Betreiber einzuhalten sind.

    Der Abschnitt 4.3.1 „Ketten, Seile und Gurte“  beschreibt z.B. wie eine Lastaufnahmemittel zu kennzeichnen sind.

    Auf Basis dieser europischen Richtlinie wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die BG DGUV 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (April 08) nach DIN 15429 „Hebezeuge im Gebrauch“ erstellt.

    Im Kapitel 2.8 „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“

    Punkt 3.15.2.1  „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastaufnahmeeinrichtungen

    in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen

    geprüft werden.“

    Unsere Mitarbeiter sind erfahrene Monteure und im Sinne der DGUV 100-500 zu „befähigten Personen“ ausgebildet.

    Durch diese besondere Qualifikation sind wir in der Lage, im Rahmen der Pumpenwartung auch die Jährliche und die drei jährige Prüfung der Pumpenkette durchzuführen.

    Für die dreijährige Prüfung verfügen wir über einen mobilen Kettenprüfstand der bis 5,0 t Zugkraft leistet.

    Durch die enge Zusammenarbeit mit namhaften europäischen Kettenherstellen verfügen wir über die Möglichkeit Ketten schnell und bedarfsgerecht zu fertigen.

    Diese Synergie spart Kosten und erhöht die Sicherheit.