Prüfung von Pumpenketten
Pumpenketten unterliegen wie alle Anschlagsmittel der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Sie müssen entsprechend der BG DGUV 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ nach DIN 15429 „Hebezeuge im Gebrauch“ betrieben und geprüft werden.
Im Kapitel 2.8 „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“
Punkt 3.15.2.1 „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastaufnahmeeinrichtungen
in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen
geprüft werden.
Unsere Mitarbeiter sind erfahrene Monteure und im Sinne der DGUV 100-500 zur Prüfung von Pumpenketten ausgebildet.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.